Führerscheinklassen
In diesen Klassen bilden wir aus:
Automobil
Zweirad
B Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. BE Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg mit einem Anhänger oder Sattelanhänger geführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt. B96 Der "B96 Führerschein" erlaubt das Fahren eines Gespanns mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen. Die Fahrerlaubnisklasse BE ist nur notwendig, wenn der Zug-Pkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen übersteigt oder das Gespann schwerer als 4,25 Tonnen ist. B197 Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für Dich keine Einschränkungen im Führerschein
A Das darfst du mit dem A-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zudem darfst du damit dreirädrige Kraftfahrzeuge (also z.B. Trikes) mit einer Leistung von über 15 kW fahren. A1 Der „125er-Führerschein“ der Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von 125 ccm. Wer noch keine 18 Jahre alt ist und trotzdem auf einem Motorrad gen Westen fahren möchte, dem bleibt der A1-Führerschein. Die Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum bis zu 125 ccm. A2 Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren. AM Die Klassen AM, A1 und A2 sind darin eingeschlossen. Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet. Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. B196 In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Mofa Um einen Elektroroller (25 km/h Version) oder auch ein E-Mofa fahren zu können,benötigt man keinen Führerschein, sondern nur eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese ist mit ein paar wenigen Praxisstunden sowie einer kleinen Theorieprüfung zügig zu erlangen.